| Ein „Ausflug“ ins Charterrecht Eine Sturmfock gehört auf jede Charteryacht
Das grösste Rechtsrisiko beim Chartern, wenn man selber Kapitän wird, ist: die Verantwortlichkeit des Seekapitäns für die "anfängliche Seesicherheit". Die Rechtsrisiken können in den Bereich mehrerer hundertausend Euros führen und in Sonderfällen zu zwei Stellen vorm Komma mehr. Es ist nicht abwälzbar aber man kann es verringern. Mehr darüber demnächst unter dem Titel: Anfängliche Seesicherheit
Gleich danach kommt die Verantwortung des Yachtkapitäns für die Unversehrtheit der Mitsegler. Ein Risiko, das auch nicht abwälzbar ist und bei hässlichen Personenschäden auch bis in den Millionenbereich gehen kann. Aber das Risiko ist verringerbar. Erstens durch einen Crewvertrag. Zweitens durch den Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung. Anregung zu einem Crewvertrag siehe www.charterberatung.de unter Charterrecht, wo Sie auch diese Zeilen finden.
Yachten oft schlecht gewartet
Dann ist da jenes Risiko, dass die gecharterte Yacht unvollkommen gefertigt, gewartet, schlecht erklärt, ungeignet für das Revier und unvollkommen für seemännische Ausnahmesituationen gerüstet ist. In der Alltagsrealität des Charterns einer Yacht ist dieser Risikokomplex das Haupt-Thema bei fast jeder Charter. Die Windanzeige ist ausgefallen, es leckt in eine Koje, die Maschine stottert wegen schlechter Spritversorgung, die Seekarten sind veraltet, die Seeventile sind nicht gängig: Fast alle Charterskipper kennen diese und ähnliche Probleme.
Zu diesem Thema gehört der folgende Ausflug in das Seemännische, dessen Abwesenheit auf Charteryachten geradezu typisch ist: Der Autor hat z. B. die unmassgebliche Seglermeinung, dass auf jede Yacht in einem Seetörn eine Sturmbesegelung gehört. Also zumindest Trysegel und Sturmfock. Beides findet man so gut wie auf keiner Charteryacht. Alle argumentieren, man hätte ja eine Rollgenoa und ein Rollgross. Das ist natürlich Kokolores, denn diese ersetzten keine Sturmbesegelung. Weil es die Sturmbesegelung halt nicht gibt, müssen die Chartercrews sich tatsächlich bei Starkwind oder Sturm notgedrungen mit idiotisch eingedrehten Rollsegeln manchmal in den nächsten Hafen retten.
Folge: selbst neue Segel sind auf Charteryachten oft alt und ausgebeult. Allein schon aus diesem Grund sind Charteryachten mit durchgelatteten Grosssegeln (und Lazy Jacks) vorzuziehen: ein stark gerefftes Gross verzieht erheblich weniger als ein stark eingerolltes. Heisst: ein Lattengross auf einer Charteryacht bedeutet höhere Sicherheit bei viel Wind (wenn es nämlich als Grenzfall stark auf die Segelfahigkeit ankommt).
Maschine streikt bei viel Wind
Die Maschine ist da nur eine unzuverlässige Hilfe. Denn die streikt gerade bei viel Wind (und dem damit verbundenen Seegang) viel eher als sonst. Weil aufgewirbelte Tankverunreinigungen eher die Filter verstopfen. Ausserdem gibt es Seegang, durch den man selbst mit funktionierender Maschine nichts machen kann, weil der Propeller in die Luft schlägt.
Aus allen solchen Gründen bleiben allenfalls nur 5% aller Charterungen von Ärgerlichkeiten verschont! Also ein allgegenwärtiges Unvollkommenheitsrisiko für eine Charteryacht, welches ständig Rechtsrisiken nachziehen kann. Selten führen solche Mängel und die Auseinandersetzungen darüber zu grösseren Schäden als wenige hundert oder wenige tausend Euro. Es ist dennoch Thema 1. Was man hier tun kann, sozusagen mit dem grössten positiven Effekt auf die Urlaubsqualitat, siehe unter dem Link: Strategien in www.charterberatung.de
Text: Hans-Walter Müller, Gründer der ersten Charteragentur Deutschlands 
 Nützliche Linkswww.charterberatung.de 

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